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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Betreuungsvertrag mit Heidehunde (im folgenden Betreuer) § 1 Vertragsabschluss Der Vertrag kommt durch die Annahme des Vertrages des Kunden durch den Betreuer zustande. Der Vertrag kann schriftlich, per Fax oder E-mail zustande kommen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. § 2 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Animation und Betreuung des Tieres von Yvonne Karau. Hunde werden auf dem Grundstück des Firmensitzes gehalten oder auf dem Grundstück der ortsansässigen Kollegin: Jeanette Hochmuth, Zum Stegen 6a in 21271 Asendorf. Beide Grundstücke sind ausreichend umzäunt. Die Hunde nehmen an Ausflügen teil und fahren mit dem jeweiligen Betreuer in dessen Auto mit, es sei denn, im Vertrag wird schriftlich etwas anderes festgelegt. Die ausreichende Umzäunung wurde vom Tierhalter vor Aufenthalt geprüft und für sein Tier als ausreichend gesichert eingestuft. § 3 Tierärztliche Versorgung Der Tierhalter versichert, dass sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten, schutzgeimpft, entwurmt ist und keinerlei agressives Verhalten gegenüber Menschen (besonders gegenüber Kindern) hat. Handelt es sich um einen Hund, versichert der Eigentümer ausdrücklich, dass für dieses Tier eine spezielle Haftpflichtversicherung besteht, die den Betreuer miteinschließt. Das Tier wird ab Vertragsdatum regelmäßig vom Tiersitter betreut und gepflegt. Beendung dieses Vertrages überbleibt der Schriftform. Während dieser Zeit bleibt der Tierhalter/Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Der Betreuer verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Hält der Betreuer aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter/ Eigentümer bereits schon jetzt darin ein, dass der Betreuer das Tier im Auftrage des Tierhalters/ Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten, sowie die Fahrtkosten in Höhe von 0,50€ pro km durch den Betreuer, trägt alleine der Tierhalter/ Eigentümer. §4 Datenspeicherung Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch Heidehunde. Der Kunde erklärt sein Einverständnis zur Weitergabe seiner erforderlichen personenbezogenen Daten sowie die des Tieres hinsichtlich einer notwendigen tierärztlichen Behandlung. § 5 Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zahlungsverzug (1) Der Betreuer ist verpflichtet den vereinbarten Platz des Tieres bereitzuhalten und/oder die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Unterbringung des Tieres mit anderen sowie bei Hunden die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der Tiere liegt im ordnungsgemäßen Ermessen des Betreuers, unter Beachtung der Buchungen/Wünsche des Kunden. (2) Das Einchecken/Auschecken erfolgt durch vorherige Absprache. (3) Der Kunde ist verpflichtet, den für den gebuchten Leistungsumfang geltenden bzw. vereinbarten Preis beim Betreuer vorab zu zahlen. Es sei denn, es wurde vom Betreuuer schriftl. anders vereinbart. (4) Die Preise für die Betreuung ergeben sich aus der aktuellen Preisliste oder einem zusätzlichem Angebot des Betreuuers in schriftlicher Form. Ergänzend für Zusatzleistungen (wie z.B. Wochenend- und Feiertagszuschlag u.s.w.) gilt die aktuelle Preisliste, die jederzeit einzusehen ist auf der Webseite der Firma oder auf Anfrage beim Betreuer zu erhalten, Änderungen vorbehalten. (5) Der An- und Abreisetag bei Hunden wird als jeweils voller Tag abgerechnet, es sei denn, dass das Einchecken nach 15:00 Uhr stattfindet oder wenn das Auschecken morgens vor 9:00 Uhr (bei Betreuung mit Übernachtung) bzw. abends bis 19:00 Uhr (spätere Abholung wird als Betreuung mit Übernachtung abgerechnet) stattfindet. Katzen werden nur mobil betreut. (6) Eine Aufnahme nicht ausreichend geimpfter Tiere ist nicht möglich. Sollte der vereinbarte Aufenthalt des Tieres aus nicht in der Person des Betreuers liegenden Gründen überschritten werden und der Kunde nicht ausdrücklich dem Betreuer eine Verlängerung des Aufenthaltes antragen - was anzunehmen dem Betreuer freibleibt - ist dieser berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen oder den Besitz an dem Tier zugunsten einer gemeinnützigen Tierorganisation aufzugeben. Die sich daraus ergebenden Kosten trägt der Kunde. (7) Bei Abholung oder Bringen eines Tieres durch den Betreuer wird eine Fahrtkostenpauschale von je 1,00 € pro km berechnet. (8) Bei Zahlungsverzug werden nach 7 Tagen in der ersten Mahnung Mahnspesen in der Höhe von € 15,- berechnet. Nach der 2. Mahnung wird zu Lasten des Kunden ein Inkassounternehmen mit der Angelegenheit beauftragt. § 6 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Betreuer geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Mitteilung. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat. (1) Sofern zwischen dem Betreuer und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich, per Fax oder E-Mail gegenüber dem Betreuer ausübt. (2) Stornierungen bis einschließlich 31 Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistung erfolgen kostenfrei. Stornierungen zwischen einschließlich 30. und einschließlich 20. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung - Berechnung von Euro 25%. Stornierungen ab dem 19. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung - Berechnung von 100 % der bestellten/ reservierten Leistungen. (3) Die vorstehende Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Kunden storniert wurden, wobei die Pauschalen sich auf den Teil der Leistung, welcher storniert wurde bezieht oder wenn der Kunde ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt (wenn der Hund z.B. früher aus der Betreuung abgeholt wird). (4) Die Stornierung hat schriftlich, per Fax oder per E-mail zu erfolgen. § 7 Rücktritt des Betreuers (1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Betreuer in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Betreuers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. (2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Betreuer gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Betreuer ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (3) Ferner ist der Betreuer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Betreuer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden oder der Betreuer begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Betreuungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betreuuers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich des Betreuers zuzurechnen ist. Der Betreuer hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrecht unverzüglich in Kenntnis zu setzen. § 8 Haftung (1) Soweit Dritte den Betreuer für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis den Betreuer von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass seitens des Betreuers eine nachgewiesene grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und geschädigtem Dritten. Der Kunde ermächtigt den Betreuer entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben. Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden des Betreuers, soweit deren Tiere oder sonstige Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollten. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt dem Betreuer auch für solche Schäden, welche dem Betreuer und dem Personal des Betreuers und dessen Ausstattung daraus erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden des Betreuers oder dessen Personal sei ursächlich für den eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung so bleibt es ihm unbenommen diese in Anspruch zu nehmen. Der Betreuer ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen. (2) Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zur Verwirklichung einer tierspezifischen Gefahr (z. B. Beißen eines Hundes gegenüber dem Personal oder Familienmitgliedern) und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht des Betreuers aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet, dass Tier schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies nicht, so ist der Betreuer im Interesse des Eigenschutzes seines Personals und Umwelt berechtigt, das Tier in einem Einzelzimmer unterzubringen und die vertraglichen Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung des Personals ausgeschlossen wird. Ist dies nicht möglich muss das Tier bis zur Abholung in einer speziellen Einrichtung untergebracht werden, die zusätzlichen Kosten trägt hierbei der Kunde. Der Betreuer ist immer um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Auftraggeber, - der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko zum Betreuuer von Heidehunde bringt oder bei sich zu Hause betreuen lässt -, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber dem Betreuer, das insoweit nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des Betreuers oder des Personals haftet, generell nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere oder durch die Gegenbenheiten beim Auftraggeber vor Ort ergeben. (3) Der Betreuer haftet dem Auftraggeber insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und Kosten. Der Betreuer hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier. (4) Der Auftraggeber sichert, bei Betreuung in dessen Räumlichkeiten, den fluchtsicheren Zustand der Räumlichkeiten zu. (5) Falls bei Hunden Rudel- oder Kleinstgruppenauslauf mit Freilauf vereinbart wird, übernimmt der Betreuer aufgrund des gesteigerten Risikos keinerlei Haftung bezüglich Schäden an dem Tier und bezüglich Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, dem Betreuer nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind. §9 Film- und Tonaufnahmen Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden -gleich zu welchem Zweck-. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung. § 10 Schlussbestimmungen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich und zulässig, der Sitz von Heidehunde. Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. |
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